Unter dem Begriff "Auslöseschwelle" oder "Auslösewert" versteht man einen Expositions- oder Messwert, bei dessen Überschreitung Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich werden. Die Auslöseschwelle liegt unterhalb einer maximal zulässigen Exposition. Beispiel: Auslösewerte nach § 4 der VOLV für Lärm- und Vibrationsbelastung.