Benutzung (von Arbeitsmitteln)

Für die Benutzung von Arbeitsmitteln (z.B. von Maschinen) gelten die folgenden grundsätzlichen Regeln:
  • Vor jeder Benutzung auf offenkundige Mängel (Sichtkontrolle) prüfen
  • zweckentsprechend und gemäß den Herstellerangaben, insbesondere der Bedienungsanleitung verwenden
  • alle notwendigen Sicherheits- und Schutzeinrichtungen (richtig) benutzen
  • beschädigte Arbeitsmittel nicht benutzen. Diese müssen entweder repariert oder ausgeschieden werden.

Neben den allgemeinen Benutzungsbestimmungen im ASchG und im § 15 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sind im 2. Abschnitt AM-VO noch spezielle Bestimmungen für bestimmte Arbeitsmittel vorgeschrieben. In jedem Fall hat die Benutzung an Hand der Bedienungsanleitungen der Hersteller zu erfolgen.

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