Brandschutz

Betreffend Brandschutz bestehen die folgende allgemeine Verpflichtungen:
  1. Die Möglichkeit einer Brandentstehung muss durch geeignete technische (z.B. Ersatz leicht entzündlicher Brandschutzordnung) und personenbezogene (Unterweisung: keine Zigaretten in den Papierkorb, keine Verwendung von Heizstrahlern, Kaffeemaschinen abends ausschalten,...) Maßnahmen minimiert werden.
  2. Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung müssen getroffen werden (z.B. Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzwarten oder einer Brandschutzgruppe, Unterweisung der Arbeitnehmer über die Verwendung der Löscheinrichtungen, Ausarbeitung eines Evakuierungsplans, regelmäßige Brandschutzübungen, ...)

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