Betreffend Brandschutz bestehen die folgende allgemeine Verpflichtungen:
- Die Möglichkeit einer Brandentstehung muss durch geeignete technische (z.B. Ersatz leicht entzündlicher Brandschutzordnung) und personenbezogene (Unterweisung: keine Zigaretten in den Papierkorb, keine Verwendung von Heizstrahlern, Kaffeemaschinen abends ausschalten,...) Maßnahmen minimiert werden.
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung müssen getroffen werden (z.B. Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzwarten oder einer Brandschutzgruppe, Unterweisung der Arbeitnehmer über die Verwendung der Löscheinrichtungen, Ausarbeitung eines Evakuierungsplans, regelmäßige Brandschutzübungen, ...)