Einhaltung der Maschinen-Sicherheitsverordnung MSV

Siehe auch unter Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010). Anhand folgender Punkte und Fragen können häufig auftretende Mängel an Maschinen festgestellt werden:
  • Lieferumfang komplett inklusive aller notwendigen Schutzeinrichtungen (siehe Anhang I, 1.1.2 e MSV 2010)?
  • Wann immer möglich Trennende Schutzeinrichtungen vor Nicht Trennenden Schutzeinrichtungen vorgesehen?
  • Betriebsanleitung in deutscher Sprache gemäß Anhang I, 1.7.4. MSV2010?
  • (In der Betriebsanleitung), wie in Anhang I, 1.7.2. MSV 2010 gefordert, alle Restgefahren angeführt, die durch technische Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden konnten?
  • Kennzeichnung an der Maschine gemäß Anhang I, 1.7.1. MSV 2010?
  • Konformitätserklärung in deutscher Sprache gem. Anhang II MSV 2010?
  • Grundsätze der Gefahrenverhütung, die (auch) in Anhang I, 1.1.2. der MSV 2010 definiert sind, offensichtlich eingehalten?

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