Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich stets in sicherem Zustand befinden und Mängel unverzüglich behoben werden. Weiters dürfen nur elektrische Anlagen und Betriebsmittel verwendet werden, die in Hinblick auf Betriebsart, Umgebungseinflüsse und Beanspruchungsart geeignet sind. Siehe auch unter: Elektroschutz (allgemein).

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