Elektro(hand)werkzeuge

Elektro(hand)werkzeuge müssen Sie vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel (Gehäuse, Stecker, Kabel, Schutzvorrichtungen,....) unterziehen. Es muss eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom vom max. 0,03 A vorgesehen sein. Siehe auch unter Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln

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