Die VEXAT regelt die Verwendung von explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen bzw. die Verhinderung von explosionsfähigen Atmosphären in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen. Die Verordnung beinhaltet insbesondere:
- die Verpflichtung zur Evaluierung und Dokumentation (Explosionsschutzdokument) der Explosionsgefahren und ggf. die Durchführung einer Gefahrenanalyse
- Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe
- erforderliche Prüfungen und Messungen sowie Störungsvorsorge
- die primären, sekundären und baulichen Maßnahmen zum Explosionsschutz, insbesondere die bauliche Ausführung von Ex-Bereichen, die Vermeidung von Zündquellen und die Zonenfestlegung
- die Anforderungen an elektrische Anlagen und Gegenstände im Ex-Bereich
- Behälter und ähnliche Betriebseinrichtungen
- Untertagebauarbeiten sowie Bohr- und Behandlungsarbeiten