Fenster (sowie Lichtkuppeln und Glasdächer)

Für Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer gelten folgende grundsätzliche Bestimmungen:
  • Direkte Sonneneinstrahlung sowie störende Hitze oder Kälte vermeiden (z.B. durch die Beschaffenheit des Fensters oder Jalousien)
  • erforderlichenfalls Vorrichtungen zur gefahrlosen Reinigung vorsehen
  • Öffnen, Schließen und Verstellen muss von einem festen Standplatz aus möglich sein und darf zu keinen Verletzungsgefahren führen
  • die Lichteintrittsflächen für die Belichtung muss in Räumen mit Ständigen Arbeitsplätzen mindestens 10% der Bodenfläche betragen
  • Lichtkuppeln und Glasdächer dürfen durch herabfallende Gegenstände nicht durchschlagen werden können, im Brandfall dürfen sie nicht tropfen

 

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