Fertigstellung der Arbeitsplatzevaluierung

Mittlerweile müssen bereits alle Betriebe die Arbeitsplatzevaluierung fertig gestellt haben. Für die Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Dokumentation sind im ASchG Kriterien vorgeschrieben, eine routinemäßige Neuevaluierung nach einem bestimmten Zeitraum ist jedoch nicht gefordert. Im Sinne des Gesetzgebers ist es, die Evaluierung ständig aktuell zu halten.

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