Gefährliche Arbeitsstoffe, die dem Chemikaliengesetz unterliegen, müssen gekennzeichnet sein. Das Gefahrensymbol in Kombination mit der Kennzeichnung und dem H-Statement (alt: R-Satz) gibt Aufschluss über die Art und das Ausmaß der Gefährdung durch den Arbeitsstoff.
Die folgenden Haupteinstufungen sind definiert: Brandfördernd, entzündlich - leicht entzündlich - hochentzündlich, explosionsgefährlich, giftig - sehr giftig, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutver-ändernd, radioaktiv. Durch die europäische CLP-Verordnung (CLP: Classification, Labelling und Packaging), wird eine neue, europaweit harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische vorgeschrieben. Hinweis: Es wird häufig auch von GHS, "Globally Harmonised System" gesprochen. Mit Übergangsfristen bis 2015 müssen die Gefahrensymbole umgestellt werden, es werden wohl lange beide Systeme (alt nach ChemG, neu nach CLP-VO) der Gefahrensymbole zu finden sein.
Siehe auch unter Kennzeichnung von Arbeitsstoffen und GHS.
Die folgenden Haupteinstufungen sind definiert: Brandfördernd, entzündlich - leicht entzündlich - hochentzündlich, explosionsgefährlich, giftig - sehr giftig, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutver-ändernd, radioaktiv. Durch die europäische CLP-Verordnung (CLP: Classification, Labelling und Packaging), wird eine neue, europaweit harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische vorgeschrieben. Hinweis: Es wird häufig auch von GHS, "Globally Harmonised System" gesprochen. Mit Übergangsfristen bis 2015 müssen die Gefahrensymbole umgestellt werden, es werden wohl lange beide Systeme (alt nach ChemG, neu nach CLP-VO) der Gefahrensymbole zu finden sein.
Siehe auch unter Kennzeichnung von Arbeitsstoffen und GHS.