Die GKV ist eine Verordnung zum 4. Abschnitt des ASchG und hat die Grenzwerte für Arbeitsstoffe und krebserzeugende Arbeitsstoffe zum Thema. Die Verordnung besteht aus sechs Abschnitten und sechs Anhängen:
*Angang VI: Liste fortpflanzungsgefährdender Arbeitsstoffe
- Abschnitt: Grenzwerte (MAK-Werte, TRK-Werte, Beurteilungszeitraum, Bewertung von Stoffgemischen, Information)
- Abschnitt: Krebserzeugende Arbeitsstoffe: (Einstufung, Ausnahmen, Meldepflichten, Schutzkleidung, Umluftverbot)
- Abschnitt: Sonderbestimmungen für Holzstaub (Absaugung, Reinigung, Umluftverbot)
- Abschnitt: Sonderbestimmungen für Asbest
- Abschnitt: Messungen
- Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Anhang I: MAK - Werte und TRK-Werte
- Anhang II: außer Kraft getreten
- Anhang III: Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe
- Anhang IV: außer Kraft getreten
- Anhang V: Liste von Hölzern, deren Stäube als eindeutig krebserzeugend gelten
*Angang VI: Liste fortpflanzungsgefährdender Arbeitsstoffe