Hinweise (an Maschinen)

An jeder Maschine (die eine CE-Kennzeichnung trägt) müssen, deutlich lesbar und unverwischbar, die folgenden Hinweise angebracht sein:
  • Name und Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten
  • Baureihen-, Typen- oder Serienbezeichnung, ggf. Seriennummer
  • CE-Kennzeichnung und Baujahr
  • sofern zutreffend: Eignung zur Verwendung in exfähiger Atmosphäre, unabdingbare Hinweise (z.B. maximale Drehzahl, Höchstdurchmesser von Werkzeugen oder Werkstücken, Masse ,...)
  • wenn mit Hebezeugen zu handhaben: Gewichtsangabe

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