Die KennV regelt die Zeichen (Schild, Sicherheitsfarbe, Leuchtzeichen, Schallzeichen, Sprechzeichen, Handzeichen), die für die Sicherheit oder den Gesundheitsschutz relevant sind.
Die KennV regelt insbesondere:
Im Anhang 1 sind die zu verwendenden Schilder (Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen sowie Hinweisschilder für Material) zur Brandbekämpfung abgebildet. Anhang 2 definiert die Bedeutung der Sicherheitsfarben, Anhang 3 stellt die zu verwendenden Handzeichen graphisch dar.
Die KennV regelt insbesondere:
- Die Beschaffenheit und Anordnung (z.B. Sichtbarkeit) bzw. Aufstellung der Kennzeichnung
- in welchen Fällen Hinweisschilder und Sicherheitsfarben zu verwenden sind sowie die Anforderungen an diese (§§ 2 und 3)
- die Verwendung und Anforderungen an Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen (§§ 4 bis 6)
- Information und Unterweisung der Arbeitnehmer über die Bedeutung dieser Zeichen
Im Anhang 1 sind die zu verwendenden Schilder (Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen sowie Hinweisschilder für Material) zur Brandbekämpfung abgebildet. Anhang 2 definiert die Bedeutung der Sicherheitsfarben, Anhang 3 stellt die zu verwendenden Handzeichen graphisch dar.