Unter Koordination versteht man die notwendige Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz aller beschäftigten Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Einsatz an einem Ort.
Bei Bauarbeiten nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) besteht zusätzlich die Pflicht für den Bauherrn einen Planungs- und ein Baustellenkoordinator zu bestellen sowie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und eine Unterlage für spätere Arbeit erstellen zu lassen und zur Anwendung zu bringen.
Bei Bauarbeiten nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) besteht zusätzlich die Pflicht für den Bauherrn einen Planungs- und ein Baustellenkoordinator zu bestellen sowie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und eine Unterlage für spätere Arbeit erstellen zu lassen und zur Anwendung zu bringen.