Viele Verkehrsunfälle sind auf fehlende oder unzureichende Ladegutsicherung zurückzuführen. Hier die sieben Grundregeln der Ladegutsicherung:
- Immer das geeignete Fahrzeug einsetzen
- zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Achslasten nicht überschreiten, Mindestachslasten nicht unterschreiten
- der Ladegutschwerpunkt soll auf der Längsmittelebene des Fahrzeugs und so niedrig wie möglich liegen
- das Ladegut so verstauen oder sichern, dass es nicht verrutschen, verrollen oder herabfallen kann
- geeignete Sicherungsmittel wie Keile, Kanthölzer, Netze, Zurrgurte usw. verwenden
- durch das Verstauen und Sichern darf das Ladegut nicht beschädigt werden
- die Fahrgeschwindigkeit auch dem Ladegut anpassen