Wenn möglich und notwendig, sind (technische) Lärmminderungsmaßnahmen dem Tragen von Gehörschutz in jedem Fall vorzuziehen. Grundsätzlich sind folgende Aspekte - in der angegebenen Reihenfolge - zu berücksichtigen:
- Raumakustik|Raumakustik] und Verwendung lärmarmer Maschinen und Technologien
- Maschinen durch Kapselung, Schalldämpfer oder schwingungsisolierte Lagerung so weit wie möglich entlärmen
- Lärmzonen eingrenzen (z.B. durch Schallschirme), kennzeichnen und abtrennen, im Lärmbereich geeigneten Gehörschutz tragen (lassen)