Luftraum

Jeder Arbeitsraum muss so beschaffen sein, dass der zur Verfügung stehende freie Luftraum (das heißt ohne Einbauten) pro Arbeitnehmer mindestens beträgt:
  • 12m³ bei geringer körperlicher Belastung (z.B. Büroarbeit)
  • 15m³ bei mittlerer körperlicher Belastung (z.B. Arbeiten an der Drehbank)
  • 18m³ bei hoher körperlicher Belastung (z.B. Graben)

Siehe auch unter Bodenfläche

AUVA Apps

de

Impressum