Nicht trennende Schutzeinrichtungen

Dies sind all jene Schutzeinrichtungen, die ein Unfallrisiko eliminieren oder reduzieren, ohne jedoch den Menschen von der Gefahrenquelle zu trennen.
Nicht trennende Schutzeinrichtungen können unterteilt werden in
  • ortsbindende Schutzeinrichtungen wie Zweihandschaltung, Fußschaltung oder Zustimmungseinrichtungen (bei Mehrpersonenbedienung),
  • bei Berührung wirkende Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion wie Schaltleisten, Schaltmatten, Reißleinen
  • berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion wie Lichtschranken oder Lichtvorhänge
  • Schutzeinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung wie Tippschalter und Zustimmungseinrichtungen

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