Optische Strahlung - Verordnung (VOPST)

In der Verordnung optische Strahlung – VOPST wird der Schutz der Arbeitnehmer vor optischer Strahlung geregelt. Die Verordnung regelt Expositionsgrenzwerte, Bewertungen und Messungen, die speziellen Ermittlung und Beurteilung (Evaluierung) der Gefahren durch optische Strahlung Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer, zu setzende Maßnahmen und ein Maßnahmenprogramm sowie Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung und Kennzeichnung.
In den Anhängen zur VOPST sind Definitionen, Expositionsgrenzwerte sowie die spezielle Ermittlung und Beurteilung im Detail geregelt.

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