Die „Precautionary-Statements“ (Sicherheitsratschläge, früher S-Sätze) geben Informationen zu den möglichen Gefahren, sollen auf den sicheren Umgang mit Chemikalien hinweisen und Maßnahmen für den Schadensfall beschreiben. Für mache Gefahren sind P-Statements nicht notwendigerweise anzugeben, wenn bereits nach den H-Statements (R-Sätzen) ausreichend Information gegeben wird. Siehe hierzu auch: Gefahrensymbole und Kennzeichnung von Arbeitsstoffen.