Innerhalb der Präventionszeit sind Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner zur Beteiligung an der (Erst-) Arbeitsplatzevaluierung sowie zur Aktualisierung der Dokumentation gesetzlich verpflichtet. Der Arbeitgeber kann auch die Durchführung der Erstevaluierung an die Präventivdienste delegieren, dies muss jedoch außerhalb der Mindesteinsatzzeit erfolgen. Ausnahme: Die PFK der Präventionszentren der AUVA haben ausschließlich beratende Funktion.