Sicherheitsbeleuchtung

Folgende Bereiche müssen mit Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein:
  • Arbeitsräume und Fluchtwege, die nicht natürlich belichtet sind
  • Fluchtwege, wenn aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder der Lage der Arbeitszeit bei Ausfall der natürlichen Beleuchtung das rasche und gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht möglich ist
  • bei Vorhandensein von Gefahrenbereichen (z.B. Schächte) wobei in diesem Fall Orientierungshilfen nicht zulässig sind

Kriterien für die Sicherheitsbeleuchtung sind Einschaltverzögerung, Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdauer.
 

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