Folgende Bereiche müssen mit Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein:
Kriterien für die Sicherheitsbeleuchtung sind Einschaltverzögerung, Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdauer.
- Arbeitsräume und Fluchtwege, die nicht natürlich belichtet sind
- Fluchtwege, wenn aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder der Lage der Arbeitszeit bei Ausfall der natürlichen Beleuchtung das rasche und gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht möglich ist
- bei Vorhandensein von Gefahrenbereichen (z.B. Schächte) wobei in diesem Fall Orientierungshilfen nicht zulässig sind
Kriterien für die Sicherheitsbeleuchtung sind Einschaltverzögerung, Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdauer.