Sprengarbeiten im Sinne der Sprengarbeitenverordnung (SprengV ) umfassen nicht nur die Durchführung einer Sprengung an sich, sondern die folgenden Tätigkeiten:
Sprengarbeiten dürfen nur von Sprengbefugten durchgeführt werden.
- Übernahme , Verwahrung und Transport von Sprengmitteln (das sind Sprengstoffe und Zündmittel )
- Herstellen von Sprengladungen und Besetzen
- Herstellung und Prüfung von Zündanlagen
- Abtun und Entschärfen von Sprengladungen
- Beseitigung von Versagern
- Entsorgung von Sprengmitteln
Sprengarbeiten dürfen nur von Sprengbefugten durchgeführt werden.