Die SprengV ist eine Verordnung zum ASchG und regelt die Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Durchführung von Sprengarbeiten. Die SprengV ist inhaltlich in sechs Abschnitte gegliedert:
- Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (Sprengbefugte und Sprenggehilfen, Gefahrenermittlung und Beurteilung, Übernahme, Lagerung, und Transport von Sprengmitteln,...)
- Abschnitt: Herstellen von Sprengladungen
- Abschnitt: Zündung von Sprengladungen
- Abschnitt: Sicherheitsvorkehrungen (Gefahrenbereiche, Freigabe, Versager, Funde, Entsorgung)
- Abschnitt: Besondere Sprengarbeiten wie Tiefbohrlochsprengungen, Sprengungen unter Wasser, Lawinensprengungen oder Metallsprengungen
- Abschnitt: Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen