Sprengarbeitenverordnung (SprengV)

Die SprengV ist eine Verordnung zum ASchG und regelt die Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Durchführung von Sprengarbeiten. Die SprengV ist inhaltlich in sechs Abschnitte gegliedert:
  1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (Sprengbefugte und Sprenggehilfen, Gefahrenermittlung und Beurteilung, Übernahme, Lagerung, und Transport von Sprengmitteln,...)
  2. Abschnitt: Herstellen von Sprengladungen
  3. Abschnitt: Zündung von Sprengladungen
  4. Abschnitt: Sicherheitsvorkehrungen (Gefahrenbereiche, Freigabe, Versager, Funde, Entsorgung)
  5. Abschnitt: Besondere Sprengarbeiten wie Tiefbohrlochsprengungen, Sprengungen unter Wasser, Lawinensprengungen oder Metallsprengungen
  6. Abschnitt: Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen

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