Siehe zu diesem Thema auch unter: Optische Strahlung,Laserstrahlung, Röntgenstrahlung, und UV-Strahlung. Bestimmte Stoffe (radioaktive Strahlen) oder spezielle Geräte (Röntgenanlagen) senden Strahlung aus, die man weder sehen, fühlen, riechen oder schmecken kann, deren schädigende Wirkung jedoch sehr groß sein kann, deren schädigende Wirkung jedoch sehr groß sein kann. Für den Schutz der Einwirkung von (ionisierenden) Strahlen wurden daher strenge Schutzvorschriften geschaffen, die im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und der allgemeinen bzw. medizinischen Strahlenschutzverordnung festgeschrieben sind. Die nicht-ionisierende Strahlung wird vor allem in der Verordnung optische Strahlung (VOPST) geregelt.