Bei der Dimensionierung von Türen und Toren sind die Bestimmungen über Ausgänge im Allgemeinen und gegebenenfalls über Notausgänge zu beachten. Bezüglich der Anordnung von Türen und Toren ist auf die Nutzungsfrequenz und Nutzungsart (z.B. Personen- und Fahrzeugverkehr) Rücksicht zu nehmen, unter Umständen müssen Tore durchsichtig sein, oder eine Markierung bzw. Kennzeichnung der Verkehrswege muss vorgesehen werden. Für Hub- und Kipptore bestehen Prüfpflichten.