So wie das Licht, die Wärmestrahlung und die Röntgenstrahlung gehört die UV-Strahlung zur elektromagnetischen Strahlung. Sie wird nach ihrer biologischen Aktivität in folgende Spektralbereiche unterteilt:
Bei zu hoher Bestrahlungsstärke oder zu langer Bestrahlungsdauer (Sonnenbrand!) können chronische oder akute Schäden der Augen oder der Haut auftreten.
In folgenden Arbeitsbereichen kann es zu UV-Exposition kommen (beispielgebende Liste):
Siehe hierzu auch: Strahlenschutz.
- UV(A) ... 400-315 nm (Nanometer)
- UV(B) ... 315-280 nm
- UV(C) ...2 80-100 nm
Bei zu hoher Bestrahlungsstärke oder zu langer Bestrahlungsdauer (Sonnenbrand!) können chronische oder akute Schäden der Augen oder der Haut auftreten.
In folgenden Arbeitsbereichen kann es zu UV-Exposition kommen (beispielgebende Liste):
- bei der Photolithographie
- der Polymerisation
- bei Magnetpulverprüfverfahren
- der Sterilisation in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
- oder der Entkeimung in Krankenhäusern und Pflegeanstalten.
Siehe hierzu auch: Strahlenschutz.