Verordnungen (zum ASchG)

Als Durchführungsbestimmungen zu einzelnen Paragraphen oder Teilen von Gesetzen werden vom zuständigen Ministerium Verordnungen erlassen. Im ASchG sagt der letzte Paragraph jedes Abschnitts (§ 18, § 32, § 39,....) aus, welche Verordnungen es zu dem jeweiligen Abschnitt jedenfalls geben muss. Im ASchG sind derzeit über 30 Verordnungen erlassen. Bei noch fehlenden Verordnungen kommen die Übergangsbestimmungen des 9. Abschnitts ASchG zum Tragen.

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