Verwenderinformation (für PSA)

Jedem Käufer von Persönlicher Schutzausrüstung ist Verwenderinformation über die betreffende PSA in schriftlicher Form zu geben. Diese muss beinhalten:
  • Anweisungen über Verwendung, Lagerung, Reinigung, Überprüfung,...
  • Schutzklassen und Verwendungsgrenzen (plus Messwerte, z.B. die Schalldämmung) von Gehörschutz
  • Informationen über Zubehör und Ersatzteile
  • Verfallsdatum, Verfallszeit, maximale Tragedauer
  • Informationen über die für den Transport geeignete Verpackungsart
  • die Bedeutung von Markierungen und Kennzeichnungen
  • weitere wichtige Angaben wie Werkstoffe, Festigkeit, Behinderung des Verwenders,...

Die Verwenderinformation muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

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