Zu Bereichen und Räumen mit speziellem Gefahrenpotential haben nur bestimmte (besonders ausgebildete) Personen bzw. Personen mit entsprechender Ausrüstung (z.B. Helm) Zutrittsberechtigung. Solche Bereiche oder Räume können beispielsweise sein:
- Abgeschlossene elektrische Betriebsräume
- Bereiche mit Absturzgefahr
- Bereiche mit Gefahr des Herabfallens von Gegenständen
- Bereiche mit radioaktiven Stoffen oder Strahlung
- Lärmbereiche
- Bereiche, wo bestimmte gefährliche Arbeitsstoffe vorhanden sind