Zutrittsbeschränkungen

Zu Bereichen und Räumen mit speziellem Gefahrenpotential haben nur bestimmte (besonders ausgebildete) Personen bzw. Personen mit entsprechender Ausrüstung (z.B. Helm) Zutrittsberechtigung. Solche Bereiche oder Räume können beispielsweise sein:
  • Abgeschlossene elektrische Betriebsräume
  • Bereiche mit Absturzgefahr
  • Bereiche mit Gefahr des Herabfallens von Gegenständen
  • Bereiche mit radioaktiven Stoffen oder Strahlung
  • Lärmbereiche
  • Bereiche, wo bestimmte gefährliche Arbeitsstoffe vorhanden sind

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