Überlassung (von Arbeitnehmern)
Info
Mehr
Zur Verfügung gestellte Arbeitnehmer ("Leiharbeiter") werden an andere "überlassen", um unter deren Kontrolle zu arbeiten. Für die Dauer der Überlassung gelten die Beschäftiger als Arbeitgeber.
Übergangsbestimmungen (nach ASchG)
Umkleideräume
de
en
hu
BKS
sk