Die BauV ist eine Verordnung zum 2. Abschnitt des ASchG und beinhaltet allgemeine und besondere Anforderungen und Maßnahmen bei Arbeiten auf Baustellen. Die BauV ist in 6 Hauptstücke unterteilt:
I. Hauptstück: Allgemeine Anforderungen und Maßnahmen (z.B. Persönliche Schutzausrüstung, Meldung von Bauarbeiten, Erste Hilfe,....)
II. Hauptstück: Besondere Anforderungen und Maßnahmen (z.B. Erd- und Felsarbeiten, Gerüste, Arbeiten auf Dächern, Arbeiten in Künetten,..)
III. Hauptstück: Instandhaltung, Prüfung, Reinigung und Unterweisung
IV. Hauptstück: Durchführung des Arbeitnehmerschutzes (Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
V. Hauptstück: Behördliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer, Ausnahmen, Abweichungen
VI. Hauptstück: Schluss- und Übergangsbestimmungen
I. Hauptstück: Allgemeine Anforderungen und Maßnahmen (z.B. Persönliche Schutzausrüstung, Meldung von Bauarbeiten, Erste Hilfe,....)
II. Hauptstück: Besondere Anforderungen und Maßnahmen (z.B. Erd- und Felsarbeiten, Gerüste, Arbeiten auf Dächern, Arbeiten in Künetten,..)
III. Hauptstück: Instandhaltung, Prüfung, Reinigung und Unterweisung
IV. Hauptstück: Durchführung des Arbeitnehmerschutzes (Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
V. Hauptstück: Behördliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer, Ausnahmen, Abweichungen
VI. Hauptstück: Schluss- und Übergangsbestimmungen