Die Beurteilung von Grenzwerten für Arbeitsstoffe, d.h. von MAK-Werten und TRK-Werten, wird unter Berücksichtigung des Beurteilungszeitraumes vorgenommen. Die Grenzwerteverordnung (GKV 2011) unterscheidet und definiert hierbei die Begriffe Tagesmittelwert, Jahresmittelwert, Kurzzeitwert und Momentanwert.