Für die Benutzung von Bolzensetzgeräten müssen schriftliche Betriebsanweisungen erstellt werden, die alle Aspekte wie Aufbewahrung, Laden, Tragen, Maßnahmen bei Ladehemmung usw. behandeln. Jedes Gerät muss entweder mit einem Beschuss- oder Typenprüfzeichen nach der Beschussverordnung oder mit dem ÖNORM Zeichen (wenn vor 1989 in Verkehr gebracht) gekennzeichnet sein.