Brandschutz erhöhter

Ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung (AStV) oder einer landesrechtlichen Bestimmung ein Brandschutzbeauftragter, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr bestellt, besteht erhöhter Brandschutz. In diesem Fall bestehen folgende Verpflichtungen:
  1. Erstellung einer Brandschutzordnung und eines Brandschutzplans
  2. Führen eines Brandschutzbuches
  3. Durchführung jährlicher Brandalarm- und Räumungsübungen
  4. Unterweisung der Arbeitsnehmer über die Handhabung der Löscheinrichtungen in Bereichen mit erhöhtem Brandschutz

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