Ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung (AStV) oder einer landesrechtlichen Bestimmung ein Brandschutzbeauftragter, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr bestellt, besteht erhöhter Brandschutz. In diesem Fall bestehen folgende Verpflichtungen:
- Erstellung einer Brandschutzordnung und eines Brandschutzplans
- Führen eines Brandschutzbuches
- Durchführung jährlicher Brandalarm- und Räumungsübungen
- Unterweisung der Arbeitsnehmer über die Handhabung der Löscheinrichtungen in Bereichen mit erhöhtem Brandschutz