Energieversorgung/Steuerkreis (Störung von)

Eine Störung, Unterbrechung oder ein Defekt in der Energieversorgung oder in der Logik des Steuerkreises einer Maschine darf nicht zu gefährlichen Situationen führen. Insbesondere sind auszuschließen:
  • Ein unbeabsichtigtes Ingangsetzen
  • das Nichtausführen eines bereits erteilten Befehls zum Stillsetzen
  • das Herabfallen oder Herausschleudern eines Werkstücks oder Maschinenteils
  • die Verhinderung von automatischem oder manuellem Stillsetzen von beweglichen Teilen
  • der Ausfall von an- oder eingebauten Schutzeinrichtungen

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