Unter einer Explosion wird die mit einer Geschwindigkeit von ca. 1 - 1000 m/s ablaufende Umsetzung von potentieller Energie in Ausdehnungs- und/oder Verdichtungsarbeit bezeichnet. Eine Explosion, die sich mit einer Stoßwelle ausbreitet (1 – 10 km/s) wird als Detonation bezeichnet. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären sind in der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) festgelegt.