Für Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer gelten folgende grundsätzliche Bestimmungen:
- Direkte Sonneneinstrahlung sowie störende Hitze oder Kälte vermeiden (z.B. durch die Beschaffenheit des Fensters oder Jalousien)
- erforderlichenfalls Vorrichtungen zur gefahrlosen Reinigung vorsehen
- Öffnen, Schließen und Verstellen muss von einem festen Standplatz aus möglich sein und darf zu keinen Verletzungsgefahren führen
- die Lichteintrittsflächen für die Belichtung muss in Räumen mit Ständigen Arbeitsplätzen mindestens 10% der Bodenfläche betragen
- Lichtkuppeln und Glasdächer dürfen durch herabfallende Gegenstände nicht durchschlagen werden können, im Brandfall dürfen sie nicht tropfen