Freileitungen

In der Nähe von Freileitungen darf nur gearbeitet werden, wenn
  1. Für die Dauer der Arbeiten spannungsfreier Zustand gewährleistet wird
  2. Die Höhe und Reichweite der eingesetzten Betriebsmittel ein Annähern an Freileitungen unmöglich macht
  3. geeignete technische (z.B. Abschrankungen) oder organisatorische Maßnahmen (z.B. Warneinrichtungen) ein Annähern verhindern

In jedem Fall sind fachkundige Personen einzusetzen!

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