Die Grundsätze der Gefahrenverhütung des ASchG ("STOP-Prinzip") besagen, dass der Arbeitgeber bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz für seine Arbeitnehmer grundsätzlich Maßnahmen in folgender Reihenfolge anzuwenden hat:
Es müssen alle geeigneten und in der Praxis vertretbaren Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken so weit wie möglich zu vermeiden oder auszuschalten. Sind technische Maßnahmen möglich und vertretbar, sind personenbezogene Maßnahmen alleine nicht ausreichend!
- Gefahren beseitigen (z.B. Ersatz eines Arbeitsstoffes)
- Gefahren so weit wie möglich verringern (z.B. von spandickenbegrenzten Fräsern in der Holzbearbeitung)
- Arbeitnehmer von möglichen Gefahrenstellen trennen (z.B. durch ein- oder angebaute Schutzeinrichtungen)
- Arbeitnehmer durch Persönliche Schutzausrüstung vor der Gefahr schützen
- Arbeitnehmer durch Schulung, Unterweisung und Training in die Lage versetzen mit allfälligen Restgefahren richtig umzugehen
Es müssen alle geeigneten und in der Praxis vertretbaren Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken so weit wie möglich zu vermeiden oder auszuschalten. Sind technische Maßnahmen möglich und vertretbar, sind personenbezogene Maßnahmen alleine nicht ausreichend!