Hinweisschilder

Ähnlich wie im Straßenverkehr müssen auch in Arbeitsstätten normierte Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen und Rettungszeichen vorhanden sein. Diese sind in der Kennzeichnungsverordnung (KennV) geregelt. Siehe auch unter Gefahrensignale.
  • Beispiele für Verbotszeichen: Rauchen, Feuer, Berühren, Zutritt verboten
  • Beispiele für Warnzeichen: Warnung vor giftigen Stoffen, vor schwebender Last, vor gefährlicher elektrischer Spannung
  • Beispiele für Gebotszeichen: Atemschutz, Schutzhelm, Gehörschutz tragen
  • Beispiele für Rettungszeichen: Rettungsweg, Notausgang, Erste Hilfe

Überdies sind Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung vorzusehen.

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