Ähnlich wie im Straßenverkehr müssen auch in Arbeitsstätten normierte Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen und Rettungszeichen vorhanden sein. Diese sind in der Kennzeichnungsverordnung (KennV) geregelt. Siehe auch unter Gefahrensignale.
Überdies sind Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung vorzusehen.
- Beispiele für Verbotszeichen: Rauchen, Feuer, Berühren, Zutritt verboten
- Beispiele für Warnzeichen: Warnung vor giftigen Stoffen, vor schwebender Last, vor gefährlicher elektrischer Spannung
- Beispiele für Gebotszeichen: Atemschutz, Schutzhelm, Gehörschutz tragen
- Beispiele für Rettungszeichen: Rettungsweg, Notausgang, Erste Hilfe
Überdies sind Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung vorzusehen.