Kennzeichnung (von Gefahrenbereichen, Hinweise)

Bestimmte Gefahrenbereiche müssen gekennzeichnet werden. Dies trifft unter anderem zu auf:
- Bereiche mit Zutrittsbeschränkungen,
- Verkehrswege in Räumen mit einer Bodenfläche von über 1000m² ,
- Fluchtwege und Notausgänge,
- Bereiche, in denen Augenschutz, Atemschutzgeräte oder Kopfschutz vorgeschrieben ist,
- Bereiche, die nur mit Schutzkleidung betreten werden dürfen
- Sanitätsräume und Feuerlöscheinrichtungen.
Siehe auch unter Hinweisschilder und Bodenmarkierungen.

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