Laderampen

An den Absturzkanten sind Leisten, Abweiser oder Bodenmarkierungen vorzusehen.
Weiters gelten für Laderampen die folgenden Bestimmungen:
  • Sie sind in ihren Abmessungen dem Ladegut entsprechend auszulegen
  • sie müssen mindestens einen Abgang haben, bei mehr als 20 m Länge wenn möglich in jedem Endbereich einen Abgang
  • beim Beladen nach Möglichkeit Anpassrampen verwenden

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