Messungen dann im Arbeitnehmerschutz vorgeschrieben, wenn dies
Wichtig Messvorschriften im Arbeitnehmerschutz sind
- dies messtechnisch möglich ist (Luftfeuchtigkeit kann man messen, Stress nicht)
- Grenz- oder Richtwerte vorhanden sind (z.B. 85 dB(A) Lärmexpositionspegel)
- durch die Messung eine (mögliche) Gefahr weitgehend objektiviert werden kann, das heißt die Auswirkungen auf Menschen abgeschätzt werden können
Wichtig Messvorschriften im Arbeitnehmerschutz sind
- Messungen von Arbeitsstoffen
- Messungen von Lärm
- Messung von Klimawerten, das heißt Lufttemperatur, Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit
- Messung der Stärke der Beleuchtung und der Leuchtdichte
- Messung der Wirksamkeit von Absaugungen
- Luftmessungen vor dem Einsatz von Atemfiltergeräten