Messungen

Messungen dann im Arbeitnehmerschutz vorgeschrieben, wenn dies
  1. dies messtechnisch möglich ist (Luftfeuchtigkeit kann man messen, Stress nicht)
  2. Grenz- oder Richtwerte vorhanden sind (z.B. 85 dB(A) Lärmexpositionspegel)
  3. durch die Messung eine (mögliche) Gefahr weitgehend objektiviert werden kann, das heißt die Auswirkungen auf Menschen abgeschätzt werden können

Wichtig Messvorschriften im Arbeitnehmerschutz sind

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