Sichtverbindung

Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden, die eine direkte Sichtverbindung ins Freie von mindestens 5 % der Bodenfläche des Raumes aufweisen. Ausnahmen von dieser Regel bestehen in Folgenden Fällen: Wenn in dem betreffenden Raum (oder Raumteil, Fiktive Raumteilung) nicht länger als 2 Stunden pro Tag gearbeitet wird und im Falle von Meisterkojen, Portierslogen und Kassenschalter darf die Sichtverbindung auch zu einem angrenzenden Raum sein. Siehe hierzu auch Lichteintrittsfläche und Ständige Arbeitsplätze.

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