Sprengarbeiten

Sprengarbeiten im Sinne der Sprengarbeitenverordnung (SprengV ) umfassen nicht nur die Durchführung einer Sprengung an sich, sondern die folgenden Tätigkeiten:
  • Übernahme , Verwahrung und Transport von Sprengmitteln (das sind Sprengstoffe und Zündmittel )
  • Herstellen von Sprengladungen und Besetzen
  • Herstellung und Prüfung von Zündanlagen
  • Abtun und Entschärfen von Sprengladungen
  • Beseitigung von Versagern
  • Entsorgung von Sprengmitteln

Sprengarbeiten dürfen nur von Sprengbefugten durchgeführt werden.

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