Siehe auch Arbeitsinspektion. Der Strafrahmen geht von € 170,-- bis rund € 8.330,--, im Wiederholungsfall von rund € 340,-- bis € 16.600,--. Das ASchG listet konkrete Verpflichtungen des Arbeitgebers auf, deren Nichteinhaltung Geldstrafen nach sich zieht. Beispiel: "Die Verpflichtung betreffend Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung". Bei Nichteinhaltung gewisser Verpflichtungen können jedoch auch Arbeitnehmer nach schriftlicher Abmahnung mit Verwaltungsstrafen belegt werden, die bis zu rund € 250,-- (im Wiederholungsfall bis zu rund € 420,--) betragen können. Beispiel: Bei Nichtverwenden von zur Verfügung gestellter Persönlicher Schutzausrüstung - trotz Unterweisung und Anweisung des Arbeitgebers.