Für jeweils höchstens 15 Arbeitnehmer muss je eine Toilettezelle zur Verfügung gestellt werden, bei mindestens fünf männlichen und fünf weiblichen Arbeitnehmern sind getrennte Toiletten einzurichten. Auf der Männertoilette ist die Hälfte der erforderlichen Toilettezellen durch Pissstände zu ersetzen.
Siehe hierzu auch: Sozialeinrichtungen.
Siehe hierzu auch: Sozialeinrichtungen.