Jedem Käufer von Persönlicher Schutzausrüstung ist Verwenderinformation über die betreffende PSA in schriftlicher Form zu geben. Diese muss beinhalten:
Die Verwenderinformation muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
- Anweisungen über Verwendung, Lagerung, Reinigung, Überprüfung,...
- Schutzklassen und Verwendungsgrenzen (plus Messwerte, z.B. die Schalldämmung) von Gehörschutz
- Informationen über Zubehör und Ersatzteile
- Verfallsdatum, Verfallszeit, maximale Tragedauer
- Informationen über die für den Transport geeignete Verpackungsart
- die Bedeutung von Markierungen und Kennzeichnungen
- weitere wichtige Angaben wie Werkstoffe, Festigkeit, Behinderung des Verwenders,...
Die Verwenderinformation muss in deutscher Sprache abgefasst sein.